Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ALTERUM GbR, Potsdamer Str. 95, 14469 Potsdam · Stand: 28. August 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ALTERUM GbR, Potsdamer Str. 95, 14469 Potsdam (nachfolgend „ALTERUM"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") über sporttherapeutische Mitgliedschaften (Teil B), Präventions- und Gesundheitskurse (Teil C) sowie Einzelleistungen wie Personal Training, Check-ups und privat vereinbarte physiotherapeutische Leistungen (Teil D).
(2) Für physiotherapeutische Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (Heilmittelverordnung/„Kassenrezept") richten sich Inhalt, Umfang und Vergütung der Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 630a ff. BGB, SGB V) und den Verträgen nach § 125 SGB V. Diese AGB gelten insoweit nur ergänzend, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zu Öffnungszeiten und Betriebsferien (§ 4), zu Terminabsagen (§ 15), zur Hausordnung und zur Haftung, und nur soweit sie diesen Vorschriften nicht widersprechen.
(3) Angebote von Partnern des Gesundheitsparks Potsdam Bornim – insbesondere des Fitnessstudios Körperwerk Bornim und des Bornimer SC e.V. – sind nicht Gegenstand dieser AGB. Verträge über solche Angebote kommen ausschließlich mit dem jeweiligen Partner zu dessen Bedingungen zustande.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ALTERUM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Verträge kommen durch beiderseitige Unterzeichnung des Vertrags- bzw. Anmeldeformulars vor Ort oder im Rahmen des Online-Abschlusses zustande.
(2) Beim Online-Abschluss gibt der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig abschließen" ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Vertragsbestätigung per E-Mail zustande. Der Vertragstext wird gespeichert; der Kunde erhält die Vertragskonditionen mit der Bestätigungs-E-Mail.
(3) Personen unter 18 Jahren können Verträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen; das Anmeldeformular ist in diesem Fall zusätzlich von einem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
(4) ALTERUM kann den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.
§ 3 Gesundheitszustand und Mitwirkung
(1) Die Angebote von ALTERUM ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Der Kunde ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen und ärztliche Vorgaben, die für die Teilnahme relevant sein können, vor Beginn wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(2) Im Zweifel hat der Kunde vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen. Anweisungen der Therapeutinnen, Therapeuten und Trainer zur sicheren Durchführung sind zu befolgen.
§ 4 Öffnungszeiten, gesetzliche Feiertage und Betriebsferien
(1) Die Leistungen von ALTERUM werden zu den jeweils bekannt gegebenen Öffnungs-, Trainings- und Kurszeiten erbracht. An gesetzlichen Feiertagen im Land Brandenburg sowie am 24. und 31. Dezember finden grundsätzlich keine Angebote statt.
(2) ALTERUM hält jährlich Betriebsferien: Ab dem Beginn der Weihnachtsschulferien im Land Brandenburg bis einschließlich 1. Januar (insgesamt höchstens 14 Kalendertage) bleibt der Betrieb geschlossen; in diesem Zeitraum werden keine Leistungen (Training, Kurse, Behandlungen, sonstige Einzeltermine) angeboten. Die genauen Daten werden jährlich rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor Beginn, durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben.
(3) Die Schließzeiten nach Absatz 1 und 2 sind bei der Bemessung der Monatsbeiträge und fortlaufenden Kursgebühren bereits berücksichtigt; sie berechtigen nicht zur Minderung oder Erstattung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Kurse mit einer festen Anzahl von Einheiten verschieben sich um ausfallende Feiertags- und Ferientermine entsprechend nach hinten.
(4) Einzel- und Behandlungstermine werden nicht in die Schließzeiten gelegt. Bei laufenden Heilmittelverordnungen wird die Terminplanung so gestaltet und eine ferienbedingte Behandlungsunterbrechung so dokumentiert, wie es die Verträge nach § 125 SGB V vorsehen; Nachteile für die Gültigkeit der Verordnung entstehen dem Kunden dadurch nicht.
Teil B – Sporttherapie-Mitgliedschaft
§ 5 Leistungsumfang
(1) Gegenstand der Mitgliedschaft ist die Teilnahme am betreuten sporttherapeutischen Training in den Räumen von ALTERUM im vereinbarten Umfang (einmal oder zweimal Training pro Woche) zu den jeweils gültigen Trainingszeiten.
(2) Das einmalige Startpaket umfasst einen Check-up (ca. 20 Minuten), zwei Body-Scan-Messungen (zu Beginn und nach zwölf Wochen) sowie ein Auswertungs- bzw. Endgespräch nach vier Monaten.
(3) Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen mit Ablauf der jeweiligen Woche; ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht nicht, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Kann ALTERUM eine Einheit nicht anbieten (z. B. wegen Krankheit des Personals), wird ein Ersatztermin angeboten.
(4) ALTERUM ist berechtigt, Trainingszeiten und Belegungspläne aus organisatorischen Gründen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang anzupassen; die vereinbarte Trainingsfrequenz bleibt davon unberührt. Für gesetzliche Feiertage und Betriebsferien gilt § 4.
(5) Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
§ 6 Beiträge und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträge (derzeit: 90 € monatlich bei einem Training pro Woche, 160 € monatlich bei zwei Trainings pro Woche, Startpaket einmalig 149 €, Servicepauschale 60 € je Halbjahr). Alle Preise verstehen sich als Endpreise.
(2) Die Monatsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig; das Startpaket ist mit Vertragsbeginn fällig, die Servicepauschale jeweils zu Beginn des Halbjahreszeitraums. Bei Vertragsbeginn im laufenden Monat wird der erste Monatsbeitrag tagesgenau anteilig berechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Bei erteiltem SEPA-Mandat wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) mindestens zwei Tage vor Einzug übermittelt. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
(4) Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde in tatsächlich angefallener Höhe; ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gerät der Kunde mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann ALTERUM die Teilnahme bis zum Ausgleich der Rückstände aussetzen; die Beitragspflicht bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von vier Monaten. Sie verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.
(2) Nach der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@alterum-sbt.de) oder erfolgt über den Kündigungsbutton auf der Website. Der Zugang der Kündigung wird unverzüglich in Textform bestätigt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn ihm die Nutzung aufgrund einer nachgewiesenen dauerhaften Erkrankung nicht mehr möglich ist.
(5) Der Tod des Kunden beendet den Vertrag mit Ablauf des Sterbemonats.
§ 8 Ruhen der Mitgliedschaft
(1) Bei ärztlich attestierter vorübergehender Sportunfähigkeit von mehr als vier Wochen sowie bei Schwangerschaft kann der Kunde das Ruhen der Mitgliedschaft in Textform verlangen. Während des Ruhens entfällt die Beitragspflicht für volle Ruhemonate.
(2) Eine innerhalb der Erstlaufzeit in Anspruch genommene Ruhenszeit verlängert die Erstlaufzeit um die Dauer des Ruhens. Rückwirkendes Ruhen ist ausgeschlossen; maßgeblich ist der Zugang des Antrags nebst Nachweis.
§ 9 Preisanpassung
(1) ALTERUM ist berechtigt, die Monatsbeiträge frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal jährlich anzupassen, wenn und soweit sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI, Basis 2020 = 100) seit Vertragsschluss bzw. seit der letzten Anpassung verändert hat. Die Anpassung darf die prozentuale Veränderung des VPI nicht übersteigen; Kostensenkungen werden nach demselben Maßstab weitergegeben.
(2) Beitragsanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Beitrag, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
Teil C – Präventions- und Gesundheitskurse
§ 10 Anmeldung und Kursgebühren
(1) Kursverträge kommen mit Bestätigung der Anmeldung durch ALTERUM zustande. Die Kursgebühr ergibt sich aus der Kursbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste und ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – vor Kursbeginn fällig. Kurseinheiten finden nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht während der Betriebsferien statt (§ 4).
(2) Für Mitglieder buchbare Zusatzkurse (derzeit 60 € monatlich) sind monatlich zum Monatsende kündbar, soweit in der Kursbeschreibung nichts anderes geregelt ist.
(3) Der Kursplatz ist personengebunden und nicht übertragbar, es sei denn, ALTERUM stimmt einer Übertragung zu.
§ 11 Zertifizierte Präventionskurse (§ 20 SGB V)
(1) Soweit Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind, können gesetzliche Krankenkassen die Kursgebühr nach § 20 SGB V ganz oder teilweise erstatten. Die Kursgebühr ist unabhängig davon vom Kunden an ALTERUM zu zahlen; die Erstattung ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden und seiner Krankenkasse.
(2) Voraussetzung der Erstattung ist regelmäßig eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten; ALTERUM stellt hierüber auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus. ALTERUM übernimmt keine Gewähr für die Erstattung durch die Krankenkasse.
§ 12 Mindestteilnehmerzahl, Kursausfall, Rücktritt
(1) Kurse können vom Erreichen einer in der Kursbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Wird sie nicht erreicht, kann ALTERUM den Kurs bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn absagen; bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.
(2) Fällt eine einzelne Kurseinheit aus Gründen aus, die ALTERUM zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Gebühr anteilig erstattet.
(3) Versäumt der Kunde einzelne Kurseinheiten, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung; § 11 Abs. 2 (Teilnahmequote) bleibt zu beachten.
(4) Bis 14 Tage vor Kursbeginn kann der Kunde kostenfrei vom Kursvertrag zurücktreten; danach wird die Kursgebühr geschuldet, es sei denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden oder der Kunde weist nach, dass ALTERUM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 16) bleibt unberührt.
Teil D – Einzelleistungen: Physiotherapie (privat), Personal Training, Check-ups
§ 13 Vertragsgegenstand
(1) Physiotherapeutische Behandlungen, Personal Training und Check-ups werden als Dienstleistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt erbracht. Ein bestimmter Behandlungs- oder Trainingserfolg wird nicht geschuldet.
(2) Bei Behandlungen auf Grundlage einer privatärztlichen Verordnung oder als Selbstzahlerleistung gilt die bei Terminvereinbarung mitgeteilte bzw. ausliegende Preisliste. Zehner- und Paketkarten sind – soweit angegeben – innerhalb der genannten Frist gültig und nicht übertragbar.
§ 14 Vergütung und gesetzliche Zuzahlung
(1) Bei Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhebt ALTERUM die gesetzliche Zuzahlung (derzeit 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung), soweit der Kunde nicht von der Zuzahlung befreit ist. Die Zuzahlung ist keine Vergütung von ALTERUM, sondern gesetzlich vorgesehen.
(2) Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (z. B. zusätzliche Selbstzahlerleistungen), werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung in Textform erbracht und privat berechnet.
§ 15 Terminabsagen und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Einzeltermine sind für den Kunden reserviert. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin (bei Montagsterminen: bis Freitag 12 Uhr) telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
(2) Sagt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig ab und kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, ist ALTERUM berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der für den Termin vereinbarten Vergütung – bei Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 80 % des entsprechenden Vergütungssatzes nach § 125 SGB V – zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
(3) Das Ausfallhonorar ist eine private Forderung gegenüber dem Kunden und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
(4) Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn der Kunde die Verhinderung nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung mit Nachweis) oder ALTERUM den Termin absagt. Sagt ALTERUM ab, wird ein Ersatztermin angeboten.
Teil E – Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (insbesondere Online-Abschluss) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Es gelten die dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a BGB).
§ 17 Hausordnung und Nutzungsregeln
(1) In den Räumen von ALTERUM gilt die aushängende Hausordnung. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Training ist nur in geeigneter, sauberer Sportkleidung gestattet; Geräte sind nach Benutzung zu reinigen.
(2) Foto-, Video- und Tonaufnahmen anderer Personen sowie jede gewerbliche Tätigkeit in den Räumen von ALTERUM bedürfen der vorherigen Zustimmung von ALTERUM.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann ALTERUM den Kunden nach erfolgloser Abmahnung von der Nutzung ausschließen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
§ 18 Haftung
(1) ALTERUM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ALTERUM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet ALTERUM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und sonstige Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen; Absatz 1 und 2 bleiben unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 19 Datenschutz
(1) ALTERUM verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (abrufbar unter alterum-sbt.de und ausliegend in den Räumen von ALTERUM) sowie aus gesondert erteilten Einwilligungen.
§ 20 Änderungen dieser AGB
(1) ALTERUM kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge nur ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist, und das Vertragsgefüge dadurch nicht zulasten des Kunden verschoben wird. Sonstige Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Der Kunde kann gegen Forderungen von ALTERUM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(3) ALTERUM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Potsdam.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Formulare & Kündigung
Muster-Widerrufsformular (PDF) herunterladen – zum Widerruf nach § 16 dieser AGB.
Verträge hier kündigen – Online-Kündigung Ihrer Mitgliedschaft oder Ihres Kursvertrags (§ 7 dieser AGB).
